Dank shipcloud haben Sie bereits die Möglichkeit, Ihre internationalen Sendungen mit Zollinhaltserklärung oder Incoterms per DHL, GLS, Deutsche Post oder PARCEL.ONE zu verschicken. Ab sofort können Sie auch mit UPS in Länder versenden, die eine Zollinhaltserklärung benötigen. Hier nennt sich diese Option „Commercial Invoice“ und kann, wie schon bei den bisherigen Versanddienstleistern, über die Angabe des Parameters „customs_declaration“ mit übergeben werden.

Im Gegensatz zu den oben genannten Paketdiensten ist es bei UPS Commercial Invoice zudem möglich, mehr Informationen innerhalb der Zollinhaltserklärung zu übergeben. So können z.B. Steuernummern von Versender und Empfänger angegeben werden. Darüber hinaus ist es ebenfalls möglich, Steuernummer und Rechnungsadresse des Käufers zu übermitteln, der nicht mit dem eigentlichen Empfänger der Sendung übereinstimmen muss. In unserer Doku findet sich selbstverständlich ein passendes Beispiel.