Durch das deutsche Verpackungsgesetz (VerpackG) wird sichergestellt, dass Onlinehändler eine Verantwortung gegenüber dem Recycling ihrer Produktverpackungen übernehmen. Auch 2022 treten neue Änderungen in Kraft, die diese Verantwortung noch stärken sollen. Doch was besagt das Verpackungsgesetz? Wer ist betroffen? Was müssen Onlinehändler über das Verpackungsgesetz wissen und was ändert sich mit dem Verpackungsgesetz 2022? Die wichtigsten Informationen haben wir Ihnen hier zusammengefasst.

Was ist das Verpackungsgesetz?

1991 wurde die Verpackungsverordnung (VerpackV) beschlossen, um Hersteller für die Entsorgung ihrer Verpackungen zur Verantwortung zu ziehen. Am 01. Januar 2019 löste das Verpackungsgesetz die bestehende VerpackV ab und umfasst das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die hochwertige Verwertung von Produktverpackungen.

Mit dem deutschen Verpackungsgesetz wird die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG in nationales Recht umgesetzt. 2021 wurde das VerpackG novelliert, seit dem 03. Juli 2021 gilt in Deutschland das VerpackG2.

Welche Ziele verfolgt das VerpackG?

Mit dem VerpackG2 rückt die Erreichung der Ziele des Verpackungsgesetzes noch stärker in den Fokus. Die Umwelt soll geschützt und ein fairer Wettbewerb gewährleisten werden, indem Ressourcen geschont sowie Abfälle vermieden oder reduziert werden. Gleichzeitig sollen Rohstoffe hochwertig verwertet und in einen nachhaltigen Verpackungskreislauf eingeführt werden.

Hersteller und Industrie übernehmen die Verantwortung und Sorgfaltspflicht für den gesamten Lebenszyklus ihrer Verpackungen. So werden weitere Ziele des VerpackG deutlich:

  • Die Recycling-Quoten zu erhöhen.
  • Pfandfreie Verpackungen möglichst stark zu reduzieren.
  • Kunststoffverpackungen vermehrt zu verwerten.

Für wen gilt das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz gilt für alle Händler oder Onlinehändler, welche verpackte Ware in Deutschland an Endkunden verkaufen. Verkaufsverpackungen sind Produkt-, Versand- und Serviceverpackungen. Nach dem Verpackungsgesetz muss sich der Onlinehändler ab diesem Zeitpunkt am dualem System beteiligen.

📦 Was sind duale Systeme? Seit 1991 sind die dualen Systeme die Lösung für die steigenden Mengen an Verpackungsmüll. Gebrauchte Verkaufsverpackungen der Industrie und des Handels werden bundesweit gesammelt, sortiert und verwertet. Diese Organisation übernehmen duale Systeme, die auf Grundlage des Verpackungsgesetzes arbeiten und die Verantwortung dafür tragen, dass die vorgeschriebenen Verwertungsquoten erreicht werden.

Novelle Verpackungsgesetz 2021

2021 wurde das VerpacksG novelliert. Mit den Anpassungen soll das Verpackungsgesetz 2021 die europäischen Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der novellierten Abfallrahmenrichtlinie umsetzen.

Was hat sich geändert? Durch die Änderungen des Verpackungsgesetzes 2021 können ausländische Unternehmen, die an deutsche Endverbraucher liefern, nun einen Bevollmächtigten bestimmen. In diesem Fall werden alle Pflichten von einer ansässigen juristischen Person übernommen.

Eine weitere Änderung 2021 war, dass einige Angaben, wie die Steuernummer, bei der Registrierung im LUCID Verpackungsregister verpflichtend wurden.

Ein Teil der Anpassungen des VerpackG2 sind zum 01. Januar 2022 in Kraft getreten, weitere Änderungen werden zum 01. Juli 2022 eingeführt.

Verpackungsgesetz 2022: Das ist neu

Für das Jahr 2022 gibt es drei weitere Änderungen des Verpackungsgesetzes, welches seit 2019 regelmäßig angepasst wird.

  • Seit dem 01. Januar gibt es eine erweitere Nachweis- und Dokumentationspflicht für systembeteiligungspflichtige Verpackungen.
  • Zum 01. Juli treten zudem zwei weitere Änderungen in Kraft: Zum einen wird die Registrierungspflicht für alle Onlinehändler bei erweitert,
  • zum anderen gibt es auch mehr Pflichten für Fulfillment-Dienstleister und Plattform-Betreiber.

Neuregelung der Registrierungspflichten

Ab Juli 2022 besteht die Registrierungspflicht für alle Waren, die verpackt werden und somit nicht mehr nur für systembeteiligungspflichtige Verpackungen.

Dazu zählen daher ab sofort auch:

  • Transportverpackungen
  • Gewerbliche Verkaufsverpackungen
  • Verpackungen „Systemunverträglichkeit“
  • Verkaufspackungen von schadstoffhaltigen Füllgütern
  • Mehrwegverpackungen

Auch die Angaben, die bei der Registrierung abgefragt werden, haben sich geändert.

🔎 Gut zu wissen: Auch wenn die Verpackungen registriert sind, muss ein Nachweis über alle Verpackungen, die in Umlauf gebracht wurden, bis Mitte Mai des Folgejahres erfolgen. Außerdem muss dokumentiert werden, wie diese Verpackungen anschließend verwertet wurden.

Überprüfungspflicht für Plattform-Betreiber

Ab Juli 2022 gilt eine Überprüfungspflicht für Fulfillment-Dienstleister und Betreiber von elektronischen Marktplätzen. Plattformbetreiber müssen sicherstellen, dass Händler ordnungsgemäß bei LUCID registriert sind. Außerdem muss diese Registrierungsnummer schon vor dem ersten Verkauf übermittelt worden sein, ansonsten ist ein Verkauf nicht zulässig.

Auch die Recyclingquoten werden im Juli erneut erhöht. Duale Systeme stehen in der Verpflichtung bestimmte Anteile der Verpackungen zu recyceln oder wiederzuverwenden. Folgende Quoten wurden von 2019 auf 2022 wie folgt erhöht:

  • Papier, Pappe oder Karton von 85 auf 90 Prozent
  • Kunststoffe von 58,5 auf 63 Prozent
  • Glas von 80 auf 90 Prozent
  • Eisenmetalle von 80 auf 90 Prozent
  • Aluminium von 80 auf 90 Prozent
  • Verpackungen von Getränken von 75 auf 80 Prozent
  • Sonstige Verbundverpackungen von 55 auf 70 Prozent

Neue Pfandpflicht

Die Pfandpflicht ist bereits seit Januar ausgeweitet. Auf alle Einwegflaschen aus Plastik bis 3 Liter Fassungsvermögen sowie alle Getränkedosen, müssen pauschal 0,25 Euro Pfand gezahlt werden.

Mit dem Verpackungsgesetz 2022 sind folglich Wein, Säfte und Energiedrinks bei dieser Regelung nicht mehr ausgenommen.

💡 Schon gewusst? Milchprodukte aller Art in Einwegflaschen und Dosen sind bis Ende 2023 von der Pfandpflicht befreit.

Wer gegen die Pfandpflicht verstößt, muss mit Strafen bis zu 100.000 Euro rechnen. Wenn Flaschen und Dosen noch vor dem 01. Januar 2022 hergestellt und in Umlauf gebracht wurden, wird eine Übergangsfrist bis zum 01. Juli 2022 für diese Regelung gewährt.

Abmahnung Verpackungsgesetz: Das passiert bei Verstößen

Egal, welchen Verstoß Händler oder Onlinehändler begehen, gilt das nach § 36 des VerpackG als Ordnungswidrigkeit. Dazu zählen beispielsweise die Nichtlizensierung, Nichtregistrierung oder eine falsche Meldung der Mengen. Je nachdem, welcher Verstoß erfolgt ist, können Strafen bis zu 200.000 Euro sowie ein Vertriebsverbot in Deutschland auf die Händler zukommen.

🔎 Schon registriert? Es gibt ein öffentlich einsehbares Register, um durch volle Transparenz einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen und sicherzustellen. Wenn Händler nicht gelistet sind, können diese gemeldet werden.

Verpackungsgesetz 2022: How-to-Guide

Um sich als Händler, Erstinverkehrbringer oder Hersteller am Dualen System zu beteiligen, können Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Registrieren Sie sich bei der Zentralen Stelle der Verpackungsregister. Ohne Registrierung ist das Inverkehrbringen von Verpackungen nicht erlaubt oder wird mit Geldstrafen belangt.
  2. Melden Sie der Zentrale Ihre Daten wahrheitsgemäß und beauftragen Sie eine Entsorgerstelle gemäß § 18 f. des VerpackG und beteiligen Sie sich an einem der Dualen Systeme gemäß § 7 des VerpackG, welche für die Sammlung und Verwertung von gebrauchten Verpackungen zuständig sind.
  3. Das Duale System wird die Daten an das Zentrale System weitergeben. Eine gemeinsame Stelle soll so für eine faire Kostenverteilung sorgen und eine umweltgerechte Verwertung gewährleisten.
  4. Bestimmen Sie das Gesamtgewicht der Verpackungen, die in Verkehr gebracht wurden und unterteilen Sie diese in die verschiedenen Materialien.
  5. Gemäß § 10 des VerpackG sollte die Meldung über diese Daten unverzüglich und regelmäßig an das Verpackungsregister LUCID und den beauftragten Entsorger erfolgen.
  6. Für Letztvertreiber gilt außerdem noch nach § 15 Abs. 1 S. 5 des VerpackG die Einhaltung der Informationspflicht dem Kunden gegenüber.

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Die zukünftigen Änderungen des VerpackG 2023 und 2025

Die Änderungen des Verpackungsgesetzes erfolgen in Etappen:

Änderungen des Verpackungsgesetzes bis 2030Änderungen des Verpackungsgesetzes bis 2030

Verpackungsgesetz 2023

Händler und Onlinehändler sowie die Gastronomie müssen laut dem Verpackungsgesetz 2023 ihren Kunden zukünftig Alternativverpackungen anbieten und auch auf die Möglichkeit einer günstigeren Alternative hinweisen. Letztvertreiber sind ab Januar daher in der Pflicht bei Einweg-Lebensmittelverpackungen oder To-Go-Bechern alternative Mehrwegverpackungen anzubieten.

❗Die Ausnahme gilt bei Betrieben mit einer Fläche von unter 80 qm.

Verpackungsgesetz ab 2025

Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestanteil am Rezyklat tritt ab 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen PET-Einwegflaschen mindestens zu 25 Prozent aus Recycling-Plastik bestehen. 2030 wird nicht nur die Prozentzahl auf 30 Prozent angehoben, die Verpflichtung wird auch auf alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen ausgeweitet.

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